Schweiz setzt Zoll für Stoffe und Garne aus

Schweiz setzt Zoll für Stoffe und Garne aus
Der Schweizer Bundesrat hat am 1. Mai 2019 eine Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollsätzen für textile Vor- und Zwischenmaterialien gebilligt. Sie tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. ...

Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch von Swiss Textiles (Textilverband Schweiz), für sämtliche textile Vor- und Zwischenmaterialien auf Zölle zu verzichten. Damit spart die schweizerische Industrie Einfuhrzölle in Höhe von 3 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Die der Maßnahme entspricht der vom Bundesrat angestrebten Aufhebung aller Industriezölle.
Bereits Anfang 2016 hatte die Schweiz die Zollansätze für 60 Tarifnummern vorübergehend auf null gesetzt. Mit der aktuellen Maßnahme wird die bereits bestehende Zollaussetzung verlängert und deren Geltungsbereich auf insgesamt 522 Zolltarifnummern ausgedehnt.

Swiss Textiles begründet den Schritt damit, dass die hochspezialisierte schweizerische Textilindustrie für ihre Produktion in hohem Maße auf Importe von Vor- und Zwischenmaterialien angewiesen sei. Deren Beschaffung im Ausland sei im Vergleich zu Vormaterialien anderer Branchen immer noch mit wesentlich höheren Zollansätzen belastet. Dadurch würden die Enderzeugnisse verteuert. Die einst zum Schutz der Branche im Inland festgelegten hohen Zollansätze würden sich heute zum Nachteil auswirken.

Bild: © OpenClipartVectors / pixabay.com
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