Schweden will Chemie in Bekleidung und Schuhen besteuern

Bild: © skeeze / pixabay.com
Schweden will Chemie in Bekleidung und Schuhen besteuern
31.08.2020
Schweden will eine Steuer auf Bekleidung und Schuhe einführen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und Biozide enthalten....

Die schwedische Regierung ist der Auffassung, mit der Besteuerungspraxis ein schnelleres Phasing-out der Verwendung von SVHC zu erreichen. Derzeit läuft eine Konsultation auf nationaler Ebene, die am 2. Oktober endet. EURATEX, der europäische Textil- und Bekleidungsdachverband, beteiligt sich daran gemeinsam mit dem Sportartikelverband FESI und weiteren Dachorganisationen.

Der Entwurf des gemeinsamen Statements FESIdraftcoalitionstatementonSwedenclothingtax_version1.3733 ist bis 10. September für Kommentare offen.

Kernpunkte der schwedischen Initiative:

– die Steuer richtet sich nach dem Produktgewicht und soll 40 SEK (ca. 4 Euro) pro kg betragen.

– 95 Prozent Rückerstattung, wenn keine schädlichen Chemikalien vorhanden sind.

– Wenn eine Kategorie von schädlichen Chemikalien im Produkt vorhanden ist, beträgt die Erstattung 57,5 Prozent.

– Auf Second-Hand-Kleidung wird eine Steuer von 2 SEK pro kg erhoben.

– PVC-, PU- und Kautschukmaterialien gelten als Risiko für den Gehalt weiterer Chemikalien wie Phthalate und PFAS und unterliegen einer zusätzlichen Steuer von 19 SEK pro kg (wenn keine Phthalate und PFAS vorhanden sind, wird die zusätzliche Steuer nicht erhoben)

– die Steuer zielt nur auf den Textilteil ab, das Gesetz schreibt keine Prüfmethoden vor.

– PSA und Spielzeug sind ausgeschlossen.

– Die Prüfanforderungen sind unklar (Labortests?)

 

Liste betroffener Produkte:

4015 19 Gummihandschuhe

4015 90 Gummibekleidung außer Handschuhen

4203 10 Leder- oder Kunstlederbekleidung

4203 21 Leder- oder Kunstlederbekleidung speziell für Sport und Freizeit

4203 29 Leder- oder Kunstlederhandschuhe

4303 10 Pelzfelle und Kunstfelle

6504 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder mit Bändern oder

Streifen

6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen von Strickwaren, etc.

6506 91 Sonstige Kopfbedeckungen aus Gummi oder Kunststoff

6506 99 Sonstige Kopfbedeckungen anderer Materialien

61 Maschenbekleidung und -accessoires

62 Bekleidung außer Maschenkleidung, ohne Taschentücher (6213).

6401 Wasserdichtes Schuhwerk mit Außensohlen und Gummi- oder Kunststoffoberteilen

6402 Andere Schuhe mit Außensohlen und Gummi- oder Kunststoffoberteil

6403 Schuhe mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoff, Leder oder Kunstleder und mit

Oberteile aus Leder

6404 Schuhe mit Außensohlen aus Gummi, Kunststoff, Leder oder Kunstleder und mit

Textil-Tops

Details finden Sie hier (in schwedischer Sprache).

Bild: © skeeze – pixabay.com

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