Das EU-Parlament und der Rat haben sich am 26. März 2026 vorläufig auf die Reform des Unionszollkodex UZK) geeinigt. Trotz richtiger Ansätze drohen Verzögerungen, Vollzugslücken und zusätzliche Bürokratie die Wirkung der Reform zu untergraben.
Einigkeit besteht gemäß der offiziellen Pressemitteilung über die Einführung eines Data Hubs, der Einführung des sog. Trust & Check Traders sowie einer Handling Fee bei Fernkäufen aus Drittstaaten (voraussichtlich ab 1. November) sowie der Errichtung einer zentralen EU-Zollbehörde am Standort Lille. Der finale Vereinbarungstext ist noch in Ausarbeitung, daher bleiben einige Fragen zu technischen Details, wie beispielsweise zur Anwendung des fiktiven Einführers („deemed importer“) oder der EU-weiten Harmonisierung im Bereich des zollrechtlichen Strafenkatalogs, aktuell unbeantwortet.
Reformziele im Überblick
Die EU reformiert ihren Zoll grundlegend, weil er mit E-Commerce, neuen Produktregeln und geopolitischen Anforderungen überfordert ist. Ziele sind mehr Kontrolle, weniger Betrug und eine einheitliche EU-Zollbehörde. Künftig sollen Unternehmen Daten zentral über eine EU-Plattform melden, während eine neue Behörde Risiken analysiert und Kontrollen EU-weit steuert. Online-Plattformen werden stärker in die Verantwortung genommen, und die 150-Euro-Freigrenze entfällt.
Zu spät, zu unvollständig
Mit dem jetzigen Reformvorschlag wird zwar die 150-Euro-Zollfreigrenze früher als ursprünglich geplant abgeschafft und die Verantwortung von Plattformen über das „deemed importer“-Prinzip grundsätzlich gestärkt. Doch die Umsetzung kommt viel zu spät und bleibt unvollständig. Ohne eine sofortige und durchgängige Verankerung der Plattformhaftung – auch im Produktrecht – bleiben zentrale Vollzugslücken bestehen.
Auch wenn die Richtung der UZK-Reform stimmt, fehlen Tempo, Kohärenz und Praxistauglichkeit. Statt fairer Wettbewerbsbedingungen droht eine Kombination aus zu später Wirkung und wachsender Bürokratiebelastung für europäische Unternehmen.
Silvia Jungbauer, GESAMTMASCHE e. V.
Teure und gefährliche Datensammlung
Gleichzeitig setzt die EU mit dem Customs Data Hub und dem Digitalen Produktpass stark auf neue Datenstrukturen. Was als Modernisierung angepriesen wird, bedeutet für Unternehmen jedoch zunächst eines: massiven zusätzlichen Aufwand, neue Haftungsrisiken und hohe Kosten – ohne gesicherte Entlastung. Insbesondere der Digitale Produktpass droht zum nächsten Mega-Bürokratieprojekt zu werden. Fehlende Praxistauglichkeit, unklare Anforderungen und keine belastbare Kostenabschätzung zeigen: Auch beim Thema Zoll und Marktüberwachung entfernt sich die Regulierung zunehmend von der Realität der Branche.
Fokus auf Kleinsendung löst das Plattformproblem nicht
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Reform nimmt vor allem direktimportierte Kleinsendungen aufs Korn. Plattformen können ihre Logistik jedoch anpassen und Waren über EU-Lager in den Binnenmarkt bringen – so bleibt der unfaire Wettbewerb bestehen. Prominentes Beispiel ist die Expansion der Plattform joybuy in ganz Europa – mit Lieferversprechen „same day“ oder „next day“ verbunden mit Kampfpreisen. Umso wichtiger ist die Übertragung des deemed-importer-Prinzips auf andere wettbewerbsrelevante Gesetzgebungen.
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