EU-Kommission veröffentlicht neues APS Bild: © Alexander Kliem - pixabay.com

EU-Kommission veröffentlicht neues APS

Am 22. Juni 2026 hat die EU-Kommission das neue Allgemeine Präferenzschema für Entwicklungsländer 2027-2036 veröffentlicht. Das APS regelt Zollvorteile für Waren aus zahlreichen Staaten. Textil steht im Fokus.

Mit dem neuen APS-Rahmen für den Zeitraum 2027 bis 2036 regelt die EU ihre Zollpräferenzen für Entwicklungsländer neu. Obwohl das APS formal alle Branchen betrifft, liegt seine wirtschaftliche Bedeutung vor allem im Textil- und Bekleidungssektor. Der Grund: Während die regulären EU-Zölle für viele Industrieprodukte niedrig oder sogar null sind, betragen sie bei Bekleidung häufig 10 bis 12 Prozent. Präferenzzölle entscheiden hier oft über die Wettbewerbsfähigkeit eines Lieferlandes. Zudem repräsentieren Textilien und Bekleidung den Löwenanteil an sämtlichen APS-begünstigten Einfuhren . Die Neuerungen betreffen daher vor allem die textile Lieferkette.

Die Grundstruktur bleibt bestehen

Auch künftig besteht das APS aus drei Säulen:

  • Standard-APS für Entwicklungsländer,
  • APS+ für Länder mit zusätzlichen Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Good Governance,
  • EBA („Everything But Arms“) für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) mit weiterhin nahezu vollständigem zoll- und quotenfreiem Zugang zum EU-Markt.
Textilien und Bekleidung im Fokus

Die wichtigste Änderung betrifft die sogenannten Graduierungsschwellen: Bisher konnten Zollpräferenzen für einzelne Warengruppen ausgesetzt werden, wenn ein Land mehr als 47,2 % der APS-Einfuhren dieser Warengruppe stellte. Für die Sektoren S-11a Textilien und S-11b Bekleidung wird diese Schwelle nun auf 37 % abgesenkt. Damit geraten wichtige Lieferländer wie Bangladesch, Pakistan, Indien und Indonesien deutlich früher in den Bereich möglicher Präferenzverluste.

Neue Schutzmechanismen

Zusätzlich verschärft die EU die Schutzinstrumente für sensible Sektoren, darunter vor allem Textil und Bekleidung. Die EU-Kommission muss künftig prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, wenn ein Land gleichzeitig mehr als 37 % der APS-Einfuhren einer Warengruppe erreicht und mehr als 6 % der gesamten EU-Einfuhren dieser Produktgruppe stellt. Diese Regelung richtet sich insbesondere an große Lieferländer im Textil- und Bekleidungsbereich und soll verhindern, dass einzelne Länder dauerhaft eine dominierende Stellung unter APS-Bedingungen aufbauen.

Was passiert mit den „LDCs“?

Für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDCs) bleibt das Everything-But-Arms-System grundsätzlich erhalten. Sie profitieren weiterhin von einem nahezu uneingeschränkten zollfreien Zugang zum EU-Markt. Besonders wichtig ist jedoch die Entwicklung in Bangladesch. Mit dem geplanten Ausscheiden aus der Gruppe der LDCs verliert das Land nach einer Übergangsfrist die EBA-Vorteile und wird in das reguläre APS-System beziehungsweise APS+ überführt. Neben strengeren Ursprungsregeln und dem Verlust von Zollvorteilen – im Bekleidungsbereich werden für Bangladesch-Waren dann 9,6 statt 0 Prozent Zoll fällig – greifen dann die neuen Graduierungs- und Schutzmechanismen auch für Bangladesch relevant.   

Und die „normalen“ Entwicklungsländer?

Die sogenannten Other Beneficiary Countries (OBCs) – darunter Indien, Indonesien, Pakistan oder Usbekistan – bleiben APS- bzw. APS+-Begünstigte. Sie stehen künftig jedoch stärker im Fokus der Marktanteilsprüfung. Gerade im Textil- und Bekleidungssektor können hohe Marktanteile schneller zu einer Graduierung führen. Mit einigen Textilhandelspartnern, v. a. Indien und Indonesien, sollen schon bald Freihandelsabkommen in Kraft treten. FTA-Partner scheiden aus dem APS aus. Daraus ergibt sich ein statistischer Effekt für die im APS verbleibenden Länder: Für sie erhöht sich der Graduierungsdruck.

Keine automatischen Präferenzverluste ab 2027

Wichtig ist: Mit Inkrafttreten der Verordnung werden nicht automatisch Länder oder Sektoren graduiert.

Graduierungen erfolgen weiterhin auf Basis mehrjähriger Handelsdaten und durch gesonderte Entscheidungen der Europäischen Kommission. Die neue Verordnung schafft zunächst den Rechtsrahmen. Erste praktische Auswirkungen dürften deshalb erst mit gewissem Zeitverzug nach ihrem Inkrafttreten sichtbar werden. Nach jetzigem Stand wird Bangladesch im November 2026 offiziell aus der Gruppe der LDCs graduiert. Der OBC-Status greift aber erst nach einer Schonfrist von drei Jahren. Derzeit verhandelt Bangladesch auf UN-Ebene für eine weitere Verlängerung.  

Neues APS verändert die Beschaffungslandschaft

Die APS-Reform ist vor allem eine Reform für die Textil- und Bekleidungswirtschaft. Mit der Absenkung der Graduierungsschwelle von 47,2 % auf 37 % sowie dem neuen 37 %-/6 %-Schutzmechanismus verschärft die EU ihre Steuerung in genau jenen Branchen, in denen Präferenzzölle die größte wirtschaftliche Bedeutung haben. Für europäische Importeure und Hersteller wird es daher wichtiger denn je, Zollpräferenzen, Nachhaltigkeitsanforderungen und Beschaffungsstrategien gemeinsam zu betrachten. Die Auswirkungen werden nicht sofort eintreten – sie könnten die internationale Beschaffungslandschaft der Branche aber in den kommenden Jahren nachhaltig verändern.