US-Zölle: Zwischen Entlastung, Rechtsunsicherheit und neuer Eskalationsgefahr Bild: © Shutterstock_797855722

US-Zölle: Zwischen Entlastung, Rechtsunsicherheit und neuer Eskalationsgefahr

Die Debatte über den EU-US-Zoll-Deal greift oft zu kurz. Für Textil und Bekleidung können die geplanten 15 Prozent sogar günstiger sein als die aktuelle Lage.

Das EU-Parlament hat die Zollsenkung im Rahmen des im Juli mit den USA geschlossenen Zoll-Deals gebilligt. Bisher handelt es sich um eine unilaterale Maßnahme. Die zunächst praktizierten Zugeständnisse der USA – ein Mindestzoll von 15 Prozent ohne weitere Zuschläge für EU-Waren – wurde aufgrund des Supreme-Court-Urteils vom Februar ausgesetzt. Seither wird ein Zusatzzoll von 10 Prozent auf sämtliche Waren aus allen Ländern erhoben – auch auf Waren mit bereits hohen Drittlandszöllen wie Bekleidung und viele Textilien. Aus Sicht der Branche ist die Diskussion um den Zoll-Deal daher komplex: Entscheidend ist nicht nur die Höhe des künftigen Zollsatzes, sondern auch die Frage, welche US-Zollregelung nach dem 24. Juli überhaupt rechtssicher Bestand haben wird.

Die aktuelle Situation

Seit dem Urteil des US Supreme Court vom 20. Februar 2026 mussten die USA ihre bisherigen, auf Notstandsrecht gestützten Zusatzzölle weitgehend aufgeben. Als Übergangslösung gilt derzeit ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Importe aus nahezu allen Ländern. Diese Maßnahme läuft nach geltendem Recht am 24. Juli 2026 aus. Gleichzeitig versuchen Importeure, zu viel gezahlte Zölle aus den aufgehobenen Maßnahmen gerichtlich zurückzufordern. Die amerikanische Zollpolitik befindet sich damit weiterhin in einer Phase erheblicher rechtlicher Unsicherheit.

Was bedeuten die 15 Prozent aus dem Turnberry-Deal?

In der öffentlichen Debatte wird häufig der Eindruck erweckt, die USA würden künftig einen zusätzlichen Zoll von 15 Prozent auf EU-Waren erheben. Tatsächlich handelt es sich nach bisherigem Verständnis um ein Mindestzollniveau und nicht um einen weiteren Aufschlag auf bestehende Zölle. 

Für die Textil- und Bekleidungsbranche kann dies unterschiedliche Folgen haben:

  • Bekleidungsprodukte unterliegen in den USA häufig regulären Zollsätzen von 16 bis über 30 Prozent. Für diese Waren würde kein zusätzlicher 15-Prozent-Zoll erhoben. Im Gegenteil: Viele Bekleidungsprodukte würden gegenüber der heutigen Situation sogar entlastet .
  • Anders sieht es bei Textilien, Garnen und zahlreichen Vorprodukten aus. Für Waren mit niedrigen Zöllen unter 5 Prozent wäre der 15-Prozent-Mindestzoll eine Versclechterung. Waren mit Zöllen zwischen 5 und 15 % würden jedoch bessergestellt.
Die EU macht größere Zugeständnisse

Während die USA einen Zollschutz von mindestens 15 Prozent beibehalten wollen, senkt die EU zahlreiche Zölle auf US-Produkte auf null. Rein bilateral betrachtet profitieren die Vereinigten Staaten daher stärker vom Abkommen. Allerdings exportiert die EU deutlich mehr Industrie- und Konsumgüter in die USA als umgekehrt. Für viele europäische Unternehmen ist deshalb die praktische Sicherung des Marktzugangs wichtiger als die Frage, ob die Vereinbarung ausgewogen ist. Insbesondere zählt aber die Wettbewerbssituation gegenüber Mitbewerbern aus anderen Ländern. Mit der 15-Prozent-Lösung wären EU-Exporteure zumindest aus der Textil- und Bekleidungsbranche und anderen Hochzollsektoren bessergestellt als ihre internationalen Konkurrenten.

Der eigentliche Stichtag: 24. Juli

Aus Branchensicht entscheidend ist weniger die Höhe des diskutierten 15-Prozent-Zolls als die Frage, ob die USA diese Regel tatsächlich rechtssicher und dauerhaft umsetzen. Für die EU wäre eine 15-Prozent-Regel nur dann vorteilhaft, wenn andere Lieferländer weiterhin höheren Belastungen oder neuen Sonderzöllen ausgesetzt bleiben. Sollten dagegen die aktuellen 10-Prozent-Zusatzzölle auslaufen und Wettbewerber anschließend lediglich ihre regulären MFN-Zölle zahlen, wäre die EU bei zahlreichen Produkten schlechter gestellt sein als heute. Die eigentliche Unsicherheit betrifft daher nicht die europäische Seite des Abkommens, sondern die Frage, welche Zollordnung die USA nach dem 24. Juli 2026 tatsächlich schaffen werden.