Freihandel EU–Indien Bild: © jorono – pixabay.com

Freihandel EU–Indien

Zollfreiheit unter ungleichen Voraussetzungen: Der weitgehend reziproke Zollabbau des EU-Indien-Abkommens verheißt neue Marktchancen im Textilbereich. Doch einfach wird es nicht.

Am 11. September hat die EU-Kommission das EU-Indien-FTA dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt. Das Freihandelsabkommen mit Indien bringt für Textilien und Bekleidung einen weitreichenden Zollabbau. Indien beseitigt mit Inkrafttreten für nahezu alle Textil- und Bekleidungswaren seine bislang hohen Zölle. Umgekehrt fallen auch die EU-Zölle auf indische Waren von bis zu 12 % sofort. Doch gleicher Zollabbau bedeutet nicht automatisch gleiche Marktchancen.

 

Formale Reziprozität – asymmetrische Voraussetzungen

Die Ausgangsbedingungen könnten unterschiedlicher kaum sein. Indien verfügt über eine vollstufige textile Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zur Konfektion. Europäische KMU arbeiten häufig in länderübergreifenden Produktionsnetzwerken und bedienen Indien eher mit kleineren Mengen, hochwertigen Spezialitäten oder technischen Produkten. Das resultiert in höchst ungleichen Handelsströmen: 2024 importierte die EU Textilien und Bekleidung für fast 7 Mrd. Euro aus Indien, umgekehrt waren es nur 366 Mio. Euro – ein Verhältnis von rund 19 zu 1.

Noch deutlicher ist die Asymmetrie bei Lederwaren und Schuhen. Indien exportierte 2024 Lederprodukte und Schuhe für 2,5 Mrd. US-Dollar in die EU. Die EU gewährt indischen Waren sofort Zollfreiheit, während Indien seine Zölle überwiegend erst über sieben Jahre abbaut. Bei Schuhen betragen die indischen Ausgangszöllen bis zu 38,5 Prozent, die nur langsam abschmelzen. Dem stehen EU-Zölle von 17 % gegenüber, die sofort entfallen. Auch bei Pelzwaren und Kopfbedeckungen liberalisiert die EU sofort, während Indien je nach Ware sofort oder über fünf bzw. sieben Jahre abbaut.

 

Warengruppe EU-Zoll heute* EU für Indien Indien-Zoll heute* Indien für EU
Textilien (Kap. 50–60) bis 8 % sofort 0 % meist ca. 5,5–22 % fast vollständig sofort 0 %
Bekleidung (Kap. 61–62) meist 12 % sofort 0 % häufig ca. 22 % sofort 0 %
Konfektionierte Textilwaren (Kap. 63) bis 12 % sofort 0 % häufig ca. 11–22 % überwiegend sofort 0 %
Lederwaren (Kap. 42) meist 3–9,7 % sofort 0 % häufig ca. 16,5 % Abbau über 7 Jahre
Pelzwaren (Kap. 43) meist 0–3,7 % sofort 0 % ca. 11–16,5 % sofort / 5 / 7 Jahre
Schuhe (Kap. 64) meist 3–17 % sofort 0 % häufig bis 38,5 % Abbau über 7 Jahre
Kopfbedeckungen (Kap. 65) 0–5,7 % sofort 0 % häufig ca. 11 % sofort / 5 / 7 Jahre

*Ausgangszölle gemäß den im Abkommen zugrunde gelegten Base Rates; je nach Tarifposition abweichend.

„sofort“ = ab Inkraftreten.

 

Wann fallen die Zölle?

Nach dem politischen Verhandlungsabschluss am 27. Januar 2026 ließ das Kleingedruckte auf sich warten: Erst am 11. September wurden die detaillierten Zollabbaupläne veröffentlicht. Die EU strebt Unterzeichnung und Ratifizierung noch 2026 an; mit einer Anwendung wird 2027 gerechnet. Erst mit Inkrafttreten beginnt der Zollabbau.

 

Ursprung als zweite Hürde

Wie bei allen Präferenzabkommen gelten Zollvorteile nur für Ursprungswaren. Bei Textilien und Bekleidung verlangt das Abkommen dafür in aller Regel konkrete Verarbeitungsschritte. Formal sind die Regeln für beide Seiten gleich, praktisch können sie unterschiedlich wirken: Indiens vertikal integrierte Industrie kann erforderliche Produktionsstufen häufig im eigenen Land abbilden, während europäische Firmen Vormaterialien oft international beziehen. Ungewöhnlich „indienfreundlich“ sind die Regeln aber nicht; sie ähneln stark den revidierten Paneuromed-Ursprungsregeln. Einen Sonderweg geht das FTA beim Präferenznachweis: Die vom Exporteur selbst ausgestellte Ursprungserklärung muss als separates Dokument über ein elektronisches Portal bereitgestellt werden. Für EU-Unternehmen kommt damit neben den etablierten Präferenzprozessen ein Indien-spezifischer digitaler Ablauf hinzu.

↘ Mitgliedsfirmen können sich für Details zum Zollabbau und den Ursprungsregeln des EU-Indien-Abkommens an Silvia Jungbauer, jungbauer@gesamtmasche.de wenden.