Die EU lotet neue Handelsabkommen mit den Golfstaaten aus. Während die Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits laufen, wird auch eine Wiederaufnahme der Gespräche mit dem Golfkooperationsrat geprüft. Unternehmen und Verbände können noch bis zum 19. Oktober 2026 ihre Interessen und Erfahrungen einbringen.
Die Golfregion gewinnt für die europäische Handelspolitik an Bedeutung. Im Vorfeld des zweiten EU-GCC-Gipfels am 24. Oktober 2026 in Saudi-Arabien prüfen die EU und die sechs Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) – Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate – die Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme der Freihandelsverhandlungen. Die bereits 1990 begonnenen Gespräche waren 2008 aufgrund unterschiedlicher Positionen ausgesetzt worden.
Parallel dazu verhandelt die EU seit 2025 mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) über ein bilaterales Freihandelsabkommen. Ziel sind ein verbesserter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, günstigere Investitionsbedingungen und eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Allerdings bestehen weiterhin erhebliche Differenzen, insbesondere bei Nachhaltigkeitsanforderungen, Energiepreispraktiken und dem öffentlichen Beschaffungswesen.
Chancen und Handelshemmnisse aus Sicht der Textilindustrie
Für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ist die Golfregion sowohl als Absatzmarkt für hochwertige Bekleidung, technische Textilien und innovative Produkte als auch für industrielle Kooperationen interessant. Ein Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen könnte den Marktzugang erleichtern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Damit die Interessen der Unternehmen in den Verhandlungen berücksichtigt werden, sind konkrete Erfahrungen aus der Praxis gefragt: Welche Marktchancen bestehen? Wo erschweren Zölle, technische Vorschriften, Zertifizierungsanforderungen oder administrative Verfahren den Handel? Welche Verbesserungen sollte ein künftiges Abkommen bringen?
EU-Konsultation bis 19. Oktober 2026
Die Europäische Kommission führt im Rahmen einer Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability Impact Assessment, SIA) zwei Befragungen durch. Unternehmen und Verbände sind eingeladen, ihre Einschätzungen einzubringen:
- Öffentliche Konsultation für Unternehmen, Verbände und weitere Interessenträger
- Unternehmens- und KMU-Befragung insbesondere für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in der Region
Teilnahmeschluss ist der 19. Oktober 2026, 23:59 Uhr (MESZ).
Auch GESAMTMASCHE nimmt Hinweise und Einschätzungen aus den Mitgliedsunternehmen entgegen. Diese können über den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in die Positionsbildung des europäischen Industrieverbandes BusinessEurope einfließen und so zur Berücksichtigung der Interessen der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie beitragen.
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