Eigentlich sollte Bangladesch Ende 2026 aus der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) ausscheiden. Durch den Beschluss der Vereinten Nationen, Bangladesch eine weitere dreijährige Anpassungsfrist zu gewähren, wird das Land nun erst am 24. November 2029 neu eingestuft. Anschließend greift die dreijährige EU-Übergangsfrist für „Everything But Arms“ (EBA). Der LDC-Status endet somit 2029, die EBA-Vorteile beim EU-Marktzugang bleiben jedoch bis 2032 erhalten.
Zollfreiheit und einfache Ursprungsregeln
Die Fristverlängerung bedeutet weiterhin zollfreien EU-Marktzugang für Textilien und Bekleidung aus Bangladesch bis November 2032 im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Dazu kommen die erleichterten Ursprungsregeln: Bei vielen Waren genügt die Konfektion aus importierten Stoffen. So können auch chinesische Gewebe eingesetzt werden, ohne den Präferenzzugang zu verlieren. Der mögliche Anstieg auf reguläre EU-Zölle von zwölf Prozent wird somit hinausgeschoben.
Die UN begründen den Aufschub mit wirtschaftlichen Verwundbarkeiten sowie Energie- und Lieferkettenrisiken. Die zusätzliche Zeit soll für Reformen und die Vorbereitung auf den Verlust der LDC-Vorteile genutzt werden. Eine Lösung für den anschließenden EU-Marktzugang steht noch aus. Auch APS+ wäre keine Garantie für zollfreie Exporte in die EU: Die besondere Textilschutzklausel gilt ebenfalls für APS+, während EBA-Länder davon ausgenommen sind. Außerdem sind im APS+ anspruchsvollere Ursprungsregeln zu erfüllen.
Wirkung über Bangladesch hinaus
Wertmäßig stammt fast ein Fünftel der deutschen Bekleidungsimporte aus Bangladesch. Der fortbestehende Zollvorteil beeinflusst deshalb auch den Wettbewerb mit europäischen und benachbarten Produktionsstandorten. Zugleich könnten neue EU-Abkommen mit Indien und Indonesien sowie Vietnams Ausbau textiler Vorstufen die Beschaffungsstrukturen verändern.
Pakistan vor neuer Bewährungsprobe
Beim großen APS+-Lieferland Pakistan ist der künftige Präferenzzugang offen. Die EU-Bewertung für 2023–2025 dokumentiert Rückschritte bei Menschenrechten und eine schwache Durchsetzung von Arbeitsrechten. Damit bestehen konkrete Zweifel, ob Pakistan die Anforderungen des neuen Systems wirksam erfüllen kann. Entscheidend ist die Umsetzung der künftig 32 internationalen Übereinkommen, nicht allein deren Ratifizierung.
Die Übergangsfrist läuft bis Ende 2028. Im Januar will Pakistan einen neuen Antrag einreichen. Die erneute Zulassung ist jedoch alles andere als ein Automatismus.
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