EU modernisiert Vorschriften zum Präferenzursprung Bild: © Yvonne Huijbens - pixabay.com

EU modernisiert Vorschriften zum Präferenzursprung

Mit den Änderungen der Durchführungsverordnung zum Zollkodex will die EU ihren Zoll digitaler und effizienter machen. U. a. führt sie Mitte 2028 neuartige Lieferantenerklärungen ein.

Die Europäische Kommission hat Änderungen an den Verfahrensvorschriften zum präferenziellen Ursprung von Waren veröffentlicht. Ziel ist es, die Ursprungsverfahren weiter zu digitalisieren und die Verwaltungsabläufe im internationalen Handel zu vereinfachen.

Zu den geplanten Neuerungen gehören insbesondere die schrittweise Einführung digitaler Prozesse für Ursprungsnachweise sowie neue Anforderungen an Lieferantenerklärungen. Zudem arbeitet die EU an einer zentralen elektronischen Infrastruktur für den Austausch von Ursprungsinformationen.

Für Unternehmen, die Präferenzabkommen nutzen oder Ursprungsnachweise ausstellen, werden die Änderungen mittelfristig Auswirkungen auf bestehende Prozesse und Dokumentationspflichten haben. Die neuen Regelungen betreffen verschiedene Bereiche des Präferenzursprungsrechts und werden über mehrere Jahre hinweg umgesetzt.

Wichtige Termine:

  • 23. Dezember 2027: Die Änderungsverordnung tritt grundsätzlich in Kraft.
  • 23. Juni 2028: Erste wesentliche Verfahrensänderungen werden anwendbar, darunter neue Vorgaben für Lieferantenerklärungen.
  • Ab 26. Juni 2030 (voraussichtlich): Einführung des zentralen elektronischen Systems für Ursprungsnachweise auf EU-Ebene.

Unternehmen sollten die weitere Entwicklung frühzeitig beobachten und prüfen, welche Anpassungen künftig in ihren Zoll- und Ursprungsprozessen erforderlich werden.

Mitgliedsfirmen von Gesamtmasche können im Mitgliederbereich eine erste Analyse der Änderungen, der Umsetzungsfristen sowie der praktischen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis einsehen.