Gewährleistung: Neue Informations- und Kennzeichnungspflichten ab September 2026 Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com

Gewährleistung: Neue Informations- und Kennzeichnungspflichten ab September 2026

Ab dem 27. September 2026 treten EU-weit neue Vorschriften in Kraft, die Händler und Hersteller verpflichten, Verbraucher umfassender über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und gewerblichen Haltbarkeitsga

Die Regelungen basieren auf der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und zielen darauf ab, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu fördern. Hintergrund ist die EmpCo-Richtlinie (Empowering consumers for the green transition), die europaweit die Informationspflichten im Zusammenhang mit gewerblichen Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren sowie den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bei Kaufverträgen über Verbraucherprodukte harmonisiert. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt dabei verbindlich fest, wie die entsprechenden Etiketten gestaltet sein müssen. 

Wesentliche Änderungen:

  1. Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht:
    • Händler müssen eine standardisierte Mitteilung bereitstellen, die Verbraucher klar und verständlich über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert. Diese Mitteilung muss gut sichtbar an Verkaufsstellen angebracht oder online bereitgestellt werden. 
  2. Harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie:
    • Hersteller, die für ihre Produkte eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbieten, sind verpflichtet, ein einheitliches Etikett zu verwenden. Dieses Etikett enthält Informationen zur Dauer der Garantie, den Namen des Herstellers und die Modellkennung des Produkts. 

Das Etikett muss gut sichtbar auf der Verpackung, dem Produkt selbst oder am Warenregal angebracht werden. Die Mindestgröße beträgt 95 × 100 mm. Im Onlinehandel muss das Etikett farbig neben der Produktabbildung erscheinen. Die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht muss für Konsumenten gut sichtbar angebracht werden, z. B. an der Kasse, auch im Online-Handel. Die Durchführungsverordnung enthält die verbindlichen grafischen Vorlagen.