Gründung einer Gemeinsamen Herstellerstelle für Textilien angekündigt Bild ©: erstellt mit Chat GPT

Gründung einer Gemeinsamen Herstellerstelle für Textilien angekündigt

Die deutsche Textil- und Modeindustrie hat auf der IFAT in München, die Gründung einer Gemeinsamen Herstellerstelle für Textilien angekündigt.

Die deutsche Textil- und Modeindustrie hat heute auf der IFAT in München, der weltweit führenden Fachmesse für Umwelttechnologien sowie Wasser‑, Abwasser‑, Abfall‑ und Rohstoffwirtschaft, die Gründung einer Gemeinsamen Herstellerstelle für Textilien angekündigt.

Mit diesem Schritt positionieren sich Hersteller und Inverkehrbringer von Bekleidung, Heimtextilien und Schuhen als zentrale Systemakteure für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland. Die Eckpunkte für ein Textilgesetz aus dem Bundesumweltministerium sehen vor, dass Hersteller von Bekleidung, Heimtextilien und Schuhen künftig die Kosten für Sammlung, Recycling und Entsorgung von Altkleidung tragen sollen.

Beim Besuch von Bundesumweltminister Carsten Schneider auf der Sonderfläche für textile Kreislaufwirtschaft gab die Präsidentin des Gesamtverbandes textil+mode, Ingeborg Neumann, die Gründung der Gemeinsamen Herstellerstelle für Textilien bekannt:

„Wenn Hersteller künftig für die Entsorgung und Verwertung von Altkleidern zahlen sollen, dann müssen sie dieses System auch aktiv mitgestalten und steuern können. Die Hersteller haben die Expertise und Know-how, wenn es um Kreislaufwirtschaft geht. Sie stehen aber nicht als reine Zahlstelle zur Verfügung, die die Entsorgung von minderwertiger Ultra-Fast-Fashion bezahlt, ohne diese in Verkehr gebracht zu haben. Es kann und darf nicht sein, dass mittelständische Textil- und Modeunternehmen, die hochwertige Ware produzieren, für textile Billigstware bezahlen, die über asiatische Shopping-Apps unsere Märkte flutet. Hier setzen wir ein klares Stopp-Zeichen.“

Hintergrund des von Bundesumweltminister Schneider geplanten Textilgesetzes ist die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung für Konsumtextilien.

Die Branche bekräftigt mit der Gründung der Herstellerstelle ihren Willen, Verantwortung für eine funktionierende, effiziente und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft zu übernehmen – unter der Voraussetzung, dass Hersteller verbindlich in Steuerung, Organisation und operative Entscheidungen eingebunden sind.

Die Gemeinsame Herstellerstelle soll künftig eine zentrale koordinierende Rolle im EPR-System für Textilien übernehmen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Steuerung und Beaufsichtigung der Organisationen der Herstellerverantwortung auf Basis transparenter und einheitlicher Kriterien,
  • die Sicherstellung einer industriegetragenen Systemarchitektur ohne Doppelstrukturen,
  • die Bündelung branchenspezifischer Expertise für Bekleidung, Heimtextilien und Schuhe,
  • sowie die Mitwirkung an einer kosten- und bürokratieeffizienten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Rein beratende Gremien ohne Entscheidungsbefugnisse reichen aus Sicht der Branche nicht aus, um ein leistungsfähiges und rechtsstabiles System zu gewährleisten.

Ein zentrales Anliegen der Industrie ist die verbindliche und gleichmäßige Einbeziehung aller Marktakteure – einschließlich internationaler Fast‑Fashion‑Anbieter und Plattformen aus Drittstaaten. Nur so lassen sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und sicherstellen, dass EPR-Kosten nicht einseitig zulasten deutscher Unternehmen wirken.

Zugleich fordert die Branche eine transparente Kostenstruktur auf Basis belastbarer Analysen sowie wirksame Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Hersteller. Ziel ist ein System mit klarer ökologischer Lenkungswirkung, das Anreize für langlebige, reparierbare und kreislauffähige Produkte setzt.

Die Textil- und Modeindustrie spricht sich auch für eine grundlegende Neuausrichtung der Alttextilsammlung aus. Notwendig seien klare Zuständigkeiten, verlässliche Daten, der Ausschluss von sogenannten „Cherry Picking“ sowie dynamische, rechtssichere Quotenmodelle. Starre Vorgaben seien ungeeignet, da Hersteller keinen direkten Einfluss auf das Rückgabeverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.