Die neue Handling Fee von voraussichtlich 2 Euro pro Warenposition in B2C-Sendungen soll faireren Wettbewerb schaffen und E-Commerce-Kontrollen finanzieren. Doch als EU-Eigenmittel droht der Kontrollgebühr eine fiskalische Umwidmung.
Milliarden niedrigpreisiger Direktimporte aus Drittstaaten stellen Zoll und Marktüberwachung vor große Herausforderungen. Gerade Textil und Bekleidung sind vom Boom der Ultra-Fast-Fashion betroffen. Während europäische Unternehmen für Zollkonformität, Produktsicherheit und Kennzeichnung einstehen, gelangen enorme Warenmengen mit dem Risiko fehlender Marktkonformität und unter oftmals unfairen Wettbewerbsbedingungen auf den EU-Markt.
Eine EU-weite Handling Fee ist deshalb grundsätzlich richtig: Wer Kontrollaufwand verursacht, sollte sich an dessen Kosten beteiligen. EURATEX hatte Anfang September rund 10 Euro je Sendung gefordert; zwei bis vier Euro würden dem tatsächlichen Aufwand nicht gerecht. Zugleich fordert der europäische Dachverband, die Einnahmen für Zollkontrollen, Marktüberwachung, Produktsicherheit und Risikoanalyse einzusetzen.
Inzwischen ist die UZK-Reform abgeschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/2108 wurde am 19. September veröffentlicht. Sie sieht die Handling Fee für Fernverkäufe aus Drittstaaten als festen Betrag pro Warenposition vor. Am 21. September setzte die Kommission diesen per delegiertem Rechtsakt auf 2 Euro fest. Parlament und Rat können noch widersprechen; die Anwendung wird ab 1. November erwartet.
Kontrollgebühr wird EU-Eigenmittel
Doch die Gebühr hat eine fiskalische zweite Seite. Die Kommission stellt ausdrücklich fest: Sobald die Handling Fee im Zollkodex festgelegt ist, stellt sie ein traditionelles Eigenmittel dar. Nach geltendem Eigenmittelrecht fließen grundsätzlich 75 Prozent an den EU-Haushalt; 25 Prozent behalten die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten.
Für die Startphase sieht der Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss eine Ausnahme vor: Bis Ende 2027 sollen die Einnahmen aus der Handling Fee bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Der Beschluss steht jedoch noch aus. Ab 2028 sollen die Einnahmen dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen – ohne besondere Zweckbindung für Zollkontrolle oder Marktüberwachung.
Bald 90 Prozent für Brüssel?
Im Vorschlag für das Eigenmittelsystem ab 2028 (COM(2025) 574) will die Kommission den Anteil, den die Mitgliedstaaten von traditionellen Eigenmitteln behalten, von 25 auf 10 Prozent reduzieren. 90 Prozent gingen damit an den EU-Haushalt. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.
Die Kommission verweist auf Digitalisierung und Effizienzgewinne. Doch der EU Customs Data Hub startet für E-Commerce erst im Juli 2028 und wird für alle Wirtschaftsbeteiligten erst 2034 verpflichtend. Gleichzeitig wächst der nationale Kontrollaufwand durch den E-Commerce.
Gebühr zweckgebunden verwenden!
Nach Art. VIII GATT müssen Gebühren im Zusammenhang mit Einfuhren auf die ungefähren Kosten der erbrachten Leistungen begrenzt bleiben und dürfen nicht fiskalischen Zwecken dienen. Auch der neue UZK verlangt diesen Kostenbezug. Damit kommt es auf eine transparente Kostenrechnung an. Eine Handling Fee lässt sich umso schwerer rechtfertigen, je weniger ihre Einnahmen zur Finanzierung entsprechender Kontrollen eingesetzt werden.
Aus Sicht der mittelständischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine kostengerechte Handling Fee richtig. Sie kann helfen, unfairen Wettbewerb einzudämmen und wirksame Kontrollen zu finanzieren. Zur allgemeinen Einnahmequelle für Brüssel darf sie aber nicht werden.
Kontakt: Silvia Jungbauer, jungbauer@gesamtmasche.de
Bild: OpenAI generated