Handling Fee: Kontrollgebühr oder neue Einnahmequelle für Brüssel? Bild: OpenAI

Handling Fee: Kontrollgebühr oder neue Einnahmequelle für Brüssel?

Die Handling Fee soll faireren Wettbewerb schaffen und die Kosten der E-Commerce-Kontrollen decken. Doch als EU-Eigenmittel droht der Kontrollgebühr ab 2028 eine fiskalische Umwidmung.

Die EU führt ab November eine Handling Fee für Fernabsatz-Importe ein. Die Gebühr soll hohe Kontrollkosten decken und fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Doch zugleich wird sie zum Eigenmittel der EU. Und Brüssel will künftig einen noch größeren Anteil der Zolleinnahmen für den EU-Haushalt.

Milliarden niedrigpreisiger Direktimporte aus Drittstaaten stellen Zoll und Marktüberwachung vor enorme Herausforderungen. Gerade Textil und Bekleidung sind vom Boom der Ultra-Fast-Fashion besonders betroffen. Während europäische Unternehmen die Kosten für Zollkonformität, Produktsicherheit und Kennzeichnung tragen, gelangen enorme Warenmengen auf den EU-Markt – mit erheblichen Risiken fehlender Marktkonformität und unfairen Wettbewerbsbedingungen.

Eine EU-weite Handling Fee ist deshalb grundsätzlich richtig: Wer Kontrollaufwand verursacht, sollte sich an dessen Kosten beteiligen. EURATEX fordert aktuell eine Gebühr in der Größenordnung von 10 Euro je Paket. Niedrigere Beträge von zwei bis vier Euro würden dem tatsächlichen Kontrollaufwand nicht gerecht, so der europäische Textilverband. Zugleich fordert der Dachverband ausdrücklich, die Einnahmen zur Stärkung von Zollkontrollen, Marktüberwachung, Produktsicherheit und Risikoanalyse einzusetzen.

Die Gebühr ist Teil der UZK-Reform. Der Rat hat seinen Standpunkt am 3. September in erster Lesung angenommen; die konkrete Gebührenhöhe muss die Kommission noch festlegen.

Kontrollgebühr wird EU-Eigenmittel

Doch die Gebühr hat eine fiskalische zweite Seite. In ihrer Mitteilung zum neuen Zollkodex vom 4. September 2026 (COM(2026) 436) stellt die Kommission ausdrücklich fest: „Sobald die Bearbeitungsgebühr der Union im Zollkodex der Union festgelegt ist, wird sie ein traditionelles Eigenmittel (TEM) […] darstellen.“

Nach geltendem Eigenmittelrecht würden damit grundsätzlich 75 Prozent an den EU-Haushalt fließen; 25 Prozent behalten die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten. Für die Startphase ist eine Ausnahme vorgesehen: Bis Ende 2027 sollen bei Annahme der entsprechenden Regelung die Mitgliedstaaten Empfänger der Einnahmen sein. Ab 2028 soll die Handling Fee dem EU-Haushalt als Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden – ohne besondere Zweckbindung für Zollkontrolle oder Marktüberwachung. Gerade bei einer Handling Fee von etwa 10 Euro wäre das ein erheblicher Einnahmestrom.

Aus Sicht der mittelständischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist klar: Eine kostengerechte Handling Fee kann helfen, unfairen Wettbewerb durch Ultra-Fast-Fashion einzudämmen und wirksame Kontrollen zu finanzieren. Eine Kontrollgebühr darf aber nicht durch die Hintertür zur allgemeinen Einnahmequelle für Brüssel werden.

Bald 90 Prozent für Brüssel?

Mehr noch: Im Vorschlag für das neue Eigenmittelsystem ab 2028 (COM(2025) 574) will die Kommission den Anteil, den die Mitgliedstaaten von Zöllen und anderen traditionellen Eigenmitteln behalten, von 25 auf 10 Prozent reduzieren. 90 Prozent gingen damit an den EU-Haushalt. Beschlossen ist das noch nicht.

Die Kommission verweist auf Digitalisierung und Effizienzgewinne der Zollreform. Doch der EU Customs Data Hub wird erst ab 2028 schrittweise eingeführt. Gleichzeitig lässt gerade der E-Commerce den Kontrollaufwand der nationalen Behörden wachsen.

Kontrollkosten oder Fiskalpolitik?

Die WTO schreibt vor, dass Gebühren im Rahmen der Einfuhr auf die ungefähren Kosten der erbrachten Leistungen begrenzt bleiben. Sie dürfen weder dem mittelbaren Schutz heimischer Waren noch fiskalischen Zwecken dienen (Art. VIII  GATT).

Damit kommt es entscheidend auf die Kostenrechnung an. EURATEX selbst fordert zu Recht, die konkrete Gebührenhöhe auf eine belastbare Ermittlung der tatsächlichen Kosten zu stützen. Eine hohe Handling Fee lässt sich umso schwerer rechtfertigen, je weniger ihre Einnahmen anschließend zur Finanzierung genau dieser Kontrollen eingesetzt werden.

Die Entwicklung fügt sich in ein größeres Bild: Die Kommission sucht zusätzliche Eigenmittel. Neben dem Unternehmensbeitrag CORE sollen unter anderem Einnahmen aus Emissionshandel und CBAM sowie Beiträge auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen und nicht gesammelten Elektroschrott den EU-Haushalt stärken.

 

 

Links:

KOM-Mitteilung an das EP zum neuen Zollkodex COM(2026) 436 vom 4. September 2026;

KOM-Vorschlag COM(2025) 574 zum neuen Eigenmittelsystem vom 16. Juli 2025;

GATT Art. VIII.