Kennzeichnung von Einwegplastik ab Juli

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Kennzeichnung von Einwegplastik ab Juli
Bis 3. Juli 2021 müssen die EU-Staaten die EU-Kunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Deutschland marschiert munter vorneweg, obwohl eine entscheidende Brüssler Leitlinie noch fehlt.

Die Leitlinie der EU-Kommission, die klarstellen soll, welche Materialien überhaupt unter die Richtlinie für Einwegkunststoffe fallen, steht noch aus. Trotzdem hat das Bundeskabinett jetzt die „Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung“ beschlossen. Die Richtlinie sieht die Kennzeichnungspflicht für Einwegplastikartikel auf der Verpackung oder dem Produkt selbst vor. Von der Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen umfasst sind Hygieneeinlagen (Binden), Tampons, Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, die beispielsweise für die Körper- und Haushaltspflege genutzt werden.

Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar in das Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli 2021 keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie. Im nächsten Schritt wird sich der Bundestag mit dem Kabinettsentwurf befassen. Danach muss der Bundesrat noch zustimmen.

Entscheidende Leitlinie liegt noch nicht vor

Eigentlich hätte die EU-Kommission bis zum Juni 2020 eine Leitlinie vorlegen müssen, die konkretisiert, welche Materialien der Gesetzgebung tatsächlich unterworfen sein sollen. Die Leitlinie ist bis heute nicht fertig. Insofern ist der angebliche Zeitdruck bei den Mitgliedstaaten kaum gerechtfertigt.

Umsetzungsfrist zu kurz

Von der Leitlinie existiert bislang nur ein umstrittener Entwurf. Vorgesehen war jedoch, dass die Industrie zwischen der Veröffentlichung der Leitlinie und der nationalen Umsetzung der Richtlinie über ein Jahr Zeit zur Anpassung hat. Nur so können sich Unternehmen auf die neuen Pflichten einstellen.

Viskose droht der „Plastik-Stempel“

Erst im Dezember hatte die EU-Kommission eine überarbeitete Entwurfsfassung vorgelegt, in der sie den Kreis betroffener Materialien erweitert und Viskose als Plastik einstuft. Dieser Umstand ist skandalös. Dass die Bundesregierung die Hersteller nun auch noch mit extrem kurzfristigen Umsetzungsfristen droht, macht die Sache noch schlimmer.

Viskose ist kein Plastik. Das betonen nicht nur die Hersteller, sondern auch renommierte Institute und Wissenschaftler. 

Produkte aus Viskose und Lyocell dürfen unter keinen Umständen als umweltbelastende Kunststoffe stigmatisiert werden. Das ist nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht Unsinn. Es verteuert und bestraft gleichzeitig das Bemühen der Branche um nachhaltige Produktion auf der Basis nachwachsender Ressourcen.

Bis 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie vorrübergehend an ihren Produkten nicht ablösbare Aufkleber anbringen können. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte im Handel bleibt auch nach dem Termin möglich. Der Import von ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern wird künftig verboten.

Bild: © Kelly Sikkema – unsplash.com

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