Neue EU-Handling Fee: Was kostet die Paketkontrolle? Bild: OpenAI

Neue EU-Handling Fee: Was kostet die Paketkontrolle?

Ab November kommt die neue EU-Handling Fee für B2C-Einfuhren. Für die Textilbranche wäre eine möglichst hohe Gebühr ein starkes Signal gegen die Paketflut aus China. Das packt das Übel aber nicht an der Wurzel.

Ab November führt die EU eine neue Handling Fee für B2C-Einfuhren aus Drittstaaten ein. Die Höhe steht noch nicht fest. Während bislang Beträge von zwei bis drei Euro im Raum standen, fordert EURATEX inzwischen zehn Euro. Für die Textil- und Modebranche wäre das ein sichtbares Signal gegen die Paketflut aus Fernost. Doch eine so hohe Pauschale hat auch problematische Seiten.

Die Zahlen erklären, warum Brüssel handelt: 2025 kamen ca. 5,9 Milliarden E-Commerce-Pakete mit einem Wert unter 150 Euro in die EU. Das ist ein Plus von 26 Prozent gegenüber 2024. 93 Prozent davon stammten aus China. Diese Masse bringt die Zollbehörden zunehmend an ihre Grenzen. Kontrollen auf Produktsicherheit, korrekte Deklaration, Verbote und Beschränkungen kosten Personal und IT – Kosten, die bislang weitgehend die Allgemeinheit trägt.

Hier setzt die neue Union Handling Fee an: Sie ist kein Zoll, sondern soll die Kosten der Zollbehörden für die Bearbeitung und Überwachung von Online-Einfuhren abdecken. Ab 1. November 2026 soll sie erhoben werden; die endgültige Höhe muss die EU-Kommission aber noch festlegen.

 

Nicht mit dem 3-Euro-Zoll verwechseln

Wichtig ist die Abgrenzung zum bereits seit Juli geltenden 3-Euro-Pauschalzoll. Dieser betrifft B2C-Fernverkäufe in Sendungen bis 150 Euro und wird pro Warenposition erhoben. Enthält ein Paket mehrere HS-Positionen, fällt der Pauschalzoll mehrfach an. Die Handling Fee folgt einer anderen Logik. Nach den aktuellen Kommissionsvorschlägen soll sie grundsätzlich für Fernverkäufe aus Drittländern an EU-Verbraucher gelten. Eine Beschränkung auf Warenwerte bis 150 Euro ist im derzeitigen Konzept nicht vorgesehen.

Damit können auch höherwertige Online-Einfuhren betroffen sein. Oberhalb von 150 Euro erfolgt die reguläre Zollanmeldung; dort können auch Präferenzzölle aus EU-Freihandelsabkommen genutzt werden. Die Handling Fee bleibt davon grundsätzlich zu unterscheiden: Sie ist keine Zollschuld und soll nach Auffassung der Kommission auch nicht in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer eingehen. Gleichzeitig fällt sie aber auch auf Präferenzware an.

 

Zwei oder zehn Euro?

Politisch wie wirtschaftlich entscheidend ist die Höhe der Handling Fee. Frühere EU-Überlegungen gingen von zwei Euro je Warenposition aus. EURATEX hält einen deutlich höheren Betrag für notwendig und fordert zehn Euro. Aus Sicht der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es dafür gute Argumente. Hersteller und Händler in der EU finanzieren die Einhaltung umfangreicher Produkt-, Chemikalien-, Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften. Gleichzeitig gelangen täglich Millionen direkt versandter Waren in den Binnenmarkt, die nur stichprobenartig kontrolliert werden können. Eine Handling Fee verlagert zumindest einen Teil dieser Kosten vom europäischen Steuerzahler auf diejenigen Geschäftsmodelle, die den Kontrollaufwand verursachen.

Zehn Euro hätten zudem eine völlig andere Lenkungswirkung als zwei Euro. Bei einem T-Shirt für acht oder zehn Euro fällt eine Zwei-Euro-Gebühr zwar ins Gewicht, dürfte aber in vielen Fällen in der Kalkulation großer Plattformen aufgehen. Zehn Euro könnten dagegen das Geschäftsmodell des extrem kleinteiligen Direktversands deutlich verändern.

 

Der Haken: Die Fee unterscheidet nicht nach Herkunft

Genau darin liegt aber auch das Problem. Die Handling Fee ist keine „China-Gebühr“. Sie trifft grundsätzlich B2C-Fernverkäufe aus allen Drittländern. Damit zahlt auch ein Kunde, der beispielsweise bei einem Schweizer, britischen oder norwegischen Online-Händler bestellt. Das gilt unabhängig davon, ob der Händler zuverlässig deklariert, seine Produkte EU-konform sind und die Ware aufgrund eines Handelsabkommens zollfrei eingeführt werden kann.

Je höher die Gebühr ausfällt, desto schwieriger wird daher ihre Begründung als reine Handling Fee. Nach Artikel VIII des GATT dürfen Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr nicht zu einer zusätzlichen fiskalischen Belastung oder einem indirekten Schutz heimischer Waren werden; sie sollen sich auf die ungefähren Kosten der erbrachten Dienstleistungen beschränken. Das spricht nicht zwingend gegen eine höhere Fee. Denn Zollaufwand besteht nicht nur darin, einen digitalen Datensatz entgegenzunehmen. Die EU zählt ausdrücklich Datenprüfung, Risikoanalyse sowie dokumentarische und physische Kontrollen zu den Kosten, die durch die Gebühr mitfinanziert werden sollen. Dennoch wächst mit der Höhe der Fee die Gefahr, dass sie weniger als Kostenausgleich und stärker als handelspolitisches Schutzinstrument erscheint.

 

Paketflut bremsen – aber wie lange?

Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Effekt: Eine hohe Gebühr dürfte Veränderungen in der Logistik beschleunigen. Große internationale Plattformen bauen längst Lager- und Fulfillment-Strukturen in Europa auf. Werden Waren gebündelt als reguläre Handelsware in die EU eingeführt und anschließend aus einem EU-Lager an Verbraucher versandt, entsteht keine grenzüberschreitende B2C-Einfuhrsendung mehr an der Haustür.

Das ist keine Umgehung, sondern normale Handelslogistik, wie sie auch von vielen EU-Firmen betrieben wird. Eine hohe Handling Fee könnte diesen Strukturwandel beschleunigen. Aus Zollsicht würde sie ihr Ziel damit sogar erreichen: weniger Millionen einzeln abgefertigte Direktpakete, mehr gebündelte Einfuhren und eine bessere Kontrollierbarkeit der Warenströme. Gleichzeitig würde der Effekt des unmittelbaren Wettbewerbsschutzes mit zunehmender Verlagerung in europäische Lager wieder abnehmen.

 

Eine Frage der Balance

Für die europäische Textilindustrie ist eine wirksame Kontrolle von Drittlandsimporten eine Frage fairer Wettbewerbsbedingungen. Gleichzeitig sollten die Kosten der Päckchenflut nicht weiter nur von Steuerzahlern und Behörden getragen werden. Ob dafür zwei Euro ausreichen, darf bezweifelt werden. Zehn Euro wären dagegen ein sehr weitreichender Eingriff, der weit über chinesische Ultra-Fast-Fashion-Plattformen hinausreicht. Er würde ebenso seriöse Markenversender aus der Schweiz oder Großbritannien treffen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob eine Handling Fee sinnvoll ist, sondern was sie leisten soll: Soll sie tatsächlich die Kosten des Zolls decken, die Paketflut lenken oder zugleich europäische Anbieter vor unfairem Wettbewerb schützen? Je stärker das dritte Ziel in den Vordergrund rückt, desto weniger passt dafür das Etikett „Handling Fee“.