Neue Paneuromed-Ursprungsregeln ab 2025 Bild: © photosforyou - pixabay.com

Neue Paneuromed-Ursprungsregeln ab 2025

Zum 1. Januar 2025 werden die modernisierten Ursprungsregeln in der Paneuropa-Mittelmeer-Zone (PEM) das bisherige Ursprungsregelwerk ersetzen. Wirtschaftsbeteiligte sollten sich rechtzeitig vorbereiten.

Am 7. Dezember 2023 haben sich alle PEM-Teilnehmerstaaten darauf geeinigt, in einem Jahr nur noch die neuen PEM-Regeln anzuwenden. Die neuen PEM-Regeln sind bereits seit 2021 auf bestimmte Warenverkehre anwendbar. Die aktuell gültige Matrix wurde am 13. Dezember 2023 veröffentlicht und umfasst inzwischen auch die Ukraine. In der Matrix fehlen noch wichtige Teilnehmerstaaten wie die Türkei, Marokko oder Tunesien. Parallel gilt daher noch das alte Regelwerk. Damit ist spätestens Ende 2024 Schluss. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig auf die modernisierten Regeln vorzubereiten.

Die neuen Regeln gelten tendenziell als liberaler, da sie mehr Arbeitsschritte als ursprungsbegründend zulassen als die alten. Beispielsweise wird künftig durch Stricken und Färben der Präferenzursprung erreicht. Außerdem gibt es großzügigere Kumulierungsmöglichkeiten: Arbeitsschritte in zwei Partnerländern dürfen für den Ursprungserwerb zusammengerechnet werden. Das ist hilfreich für Flächentextilien mit Drittlandsgarnanteil, die zur Lohnveredlung z. B. die Westbalkan- oder Maghrebstaaten geschickt werden sollen.

Die Entscheidung Nr. 1/2023 des gemeinsamen Ausschusses des Regionalen Übereinkommens zu Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 wird erst mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bindend. Diese wird für das erste Quartal 2024 erwartet.

Reform der Lieferantenerklärungen

Im Zuge der Zollkodexreform kündigt sich für 2024 eine Reform der Lieferantenerklärungen an. Die vorgeschriebenen Wortlaute und Papierformulare sollen auf vorgeschriebene Datenelemente umgestellt werden. Ziel ist die Digitalisierung und effizientere Handhabung von Lieferantenerklärungen. Die Praxistauglichkeit wird von der Art und dem Umfang des Datenkranzes abhängen. In jedem Fall ist ein Übergangszeitraum vorgesehen.

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