US-Zölle: Das neue Länderregime ist da Bild: Public_Domain_Photography - pixabay.com

US-Zölle: Das neue Länderregime ist da

Nach dem Auslaufen der pauschalen Section-122-Zölle erheben die USA seit 24. Juli Zusatzzölle von 10 oder 12,5 Prozent für Waren aus 60 Ländern. Die EU kommt dabei besser weg als die meisten..

Nach dem Auslaufen der vorübergehenden Section-122-Zölle haben die USA ihre Einfuhrbelastungen neu sortiert. Seit dem 24. Juli gelten für 60 Handelspartner neue Section-301-Zölle. Dabei gelten auch wichtige Ausnahmen. Für Textil- und Bekleidungsunternehmen wird damit das Ursprungsland der Ware noch wichtiger.

Der bisher für Waren aller Handelspartner erhobene Zehn-Prozent-Zuschlag der USA ist ausgelaufen. An seine Stelle tritt ein Geflecht aus länderspezifischen Zöllen, Sonderregelungen und Ausnahmen. Hintergrund ist der Vorwurf der US-Regierung, dass zahlreiche Handelspartner nicht ausreichend gegen die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit vorgehen.

EU-Waren weniger belastet – die Mindestzoll-Regelung

Für Waren mit Ursprung in der EU ist die neue Regelung vergleichsweise günstig. Statt eines zusätzlichen Aufschlags gilt grundsätzlich ein Mindestzoll von 10 Prozent: Liegt der reguläre US-Einfuhrzoll (MFN) unter zehn Prozent, wird nur die Differenz erhoben. Liegt der MFN-Zoll bereits darüber – wie bei vielen Bekleidungsprodukten –, entsteht aus der neuen Maßnahme keine zusätzliche Belastung. Eine ähnliche Sonderregel gilt für Taiwan. Für Japan, Südkorea und die Schweiz liegt die entsprechende Schwelle bei 12,5 Prozent.

Zusatzzölle von 10 und 12,5 Prozent

Deutlich teurer wird es bei vielen wichtigen Beschaffungsländern. Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan und Sri Lanka gehören zu den 17 Staaten, für die grundsätzlich zehn Prozent zusätzlich zum MFN-Zoll anfallen. Bei Vietnam, Thailand und der Türkei und vielen weiteren Ländern beträgt der neue Aufschlag grundsätzlich 12,5 Prozent.

Freihandelsabkommen bleiben unberührt

Für Kanada und Mexiko (USMCA) sowie für Textil- und Bekleidungswaren aus den DR-CAFTA-Staaten Mittelamerikas sind Produkte, die die Ursprungsregeln der Freihandelsabkommen erfüllen, von den Zusatzzöllen ausgenommen. Für sie bleibt der Gesamtzoll folglich 0 Prozent. Zudem gibt es länderspezifische Ausnahmen für einzelne Produkte. So sind z. B. Seidengewebe aus der EU von den Maßnahmen ausgenommen. Für Bangladesch, Kambodscha, Indonesien und Malaysia sind zudem besondere Textilkontingente (kein Zusatzzoll für bestimmte Einfuhrmengen) vorgesehen, die ab September greifen sollen.

China bleibt der komplizierteste Fall

Bei Waren chinesischen Ursprungs kommen zu den neuen 12,5 Prozent weiterhin die bereits aus dem US-China-Handelskonflikt bestehenden Section-301-Zölle hinzu. Je nach Zolltarifposition können diese 7,5 oder 25 Prozent betragen – zusätzlich zum regulären MFN-Zoll (für bestimmte Atemschutz- und Gesichtsmasken seit 1. Januar 2026: 50 Prozent). Die 2025 zeitweise geltenden IEEPA-Zusatzzölle gehören dagegen nicht mehr zur aktuellen Rechnung.

Zollmosaik als neue Realität im Handel

Das im Juli befürchtete Zollmosaik ist damit Realität geworden: Für international beschaffende Textil- und Bekleidungsunternehmen können sich je nach Produktionsland erhebliche Unterschiede bei der US-Einfuhrbelastung ergeben. Für Unternehmen bedeutet das: Ein pauschaler Blick auf den neuen Länderzoll reicht nicht aus. Entscheidend sind Ursprungsland, konkrete US-Zolltarifnummer, mögliche Präferenzberechtigung und mögliche weitere Sonderzölle.

Eine ausführliche Übersicht mit den Ländergruppen, Berechnungsbeispielen, Sonderregeln für EU, Schweiz und weitere Länder, Ausnahmen für USMCA und DR-CAFTA sowie der aktuellen Zollrechnung für China finden Mitglieder in unserem Mitgliederbereich.

Inhalt

  1. EU und Taiwan: Mindestzoll von 10 Prozent
  2. Japan, Südkorea und Schweiz: Mindestzoll von 12,5 Prozent
  3. Länder mit Zusatzzoll von 10 Prozent
  4. Sonderregeln für Kanada, Mexiko und DR-CAFTA-Textilien
  5. Länder mit Zusatzzoll von 12,5 Prozent
  6. China: Neue 12,5 Prozent treffen auf alte Section-301-Zölle
  7. Künftige Textilkontingente für vier asiatische Länder
  8. Welche Zollunterschiede macht das Ursprungsland in der Praxis aus?
  9. Andere Beschaffungsländer derzeit ohne Aufschlag
  10. Das Zollmosaik ist Realität