Die Europäische Kommission Einwände gegen den Kabinettsentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpDG) geltend gemacht. Dies erfolgte im Rahmen der vorgeschriebenen Notifizierung des Gesetzentwurfs bei der Kommission. Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs ermöglicht eine dreimonatige Stillhaltefrist der Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten, den notifizierten Wortlaut zu prüfen und angemessen zu reagieren.
Damit verlängert sich die Stillhaltefrist – das ist die Zeit, in der der Gesetzentwurf nicht verändert werden darf – voraussichtlich mindestens bis 17. August 2026. Vermutlich kann in dieser Zeit das parlamentarische Verfahren nicht fortgeführt werden. Eine Befassung von Bundestag und Bundesrat wäre damit erst wieder nach der parlamentarischen Sommerpause möglich.
Dies hätte zur Folge, dass die ab dem 12. August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung PPWR ohne nationales Anpassungsgesetz in Kraft treten würde. Dieser Umstand kann zu juristischen Unsicherheiten für Unternehmen führen.
Aktuell laufen Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium und dem Bundestag, wie nun weiter verfahren wird. Das Bundesumweltministerium prüft, ob die Bedenken der Kommission kurzfristig ausgeräumt werden können.
Hintergrund:
Die neue EU-Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) – schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union (EU). Die Regelungen dieser Verordnung sind ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird der nationale Rechtsrahmen zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen an die Vorgaben der PPWR angepasst. Das VerpackDG soll vor allem Zuständigkeiten, Verfahren, Zulassungen und die nationale Durchsetzung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und sollte noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.