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Zäsur in der Textilbeschaffung

Die Karten im internationalen Textilhandel werden neu gemischt. Ab 1. Januar 2027 gilt in der EU ein neues Allgemeines Präferenzschema (APS) für Entwicklungsländer für den Zeitraum 2027 bis 2036.

Das neue APS birgt Chancen und Risiken

Die Karten im internationalen Textilhandel werden neu gemischt. Ab 1. Januar 2027 gilt in der EU ein neues Allgemeines Präferenzschema (APS) für Entwicklungsländer für den Zeitraum 2027 bis 2036. Was nach trockener Zollgesetzgebung klingt, ist für die Textilbranche hoch relevant: Präferenzzölle beeinflussen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit von Beschaffungsstandorten. Hinzu kommen neue Freihandelsabkommen mit traditionellen Textilnationen.

Textilwaren im Fokus

Textilien und Bekleidung sind die bedeutendsten Produktgruppen im APS. Gerade hier zieht die EU nun die Schrauben an: Zollpräferenzen können ausgesetzt werden, wenn ein Land mehr als 37 % der APS-Einfuhren einer Warengruppe stellt. Bisher lag diese Schwelle bei 47,2 %. Große Lieferländer geraten damit früher in den Bereich möglicher Präferenzverluste. Ausgenommen von der sog. Graduierung sind die ärmsten Entwicklungsländer sowie Länder mit dem Status APS+.

Neue Schutzmechanismen

Zusätzlich führt die EU für den Textilbereich einen weiteren Schutzmechanismus ein. Wenn ein Land mehr als 37 % der APS-Einfuhren einer Warengruppe erreicht und zugleich mehr als 6 % der gesamten EU-Einfuhren dieser Produktgruppe stellt, muss die Kommission Schutzmaßnahmen prüfen. Das soll verhindern, dass einzelne Lieferländer unter APS-Bedingungen dauerhaft eine dominante Marktstellung aufbauen. Die Safeguard-Klausel gilt auch für APS+ und setzt damit insbesondere das bislang begünstigte Pakistan unter Druck.

Was geschieht mit Bangladesch?

Bangladesch ist mit Abstand der wichtigste Bekleidungslieferant im APS-Schema. Das Land profitiert derzeit von Nullzöllen, obwohl es längst in eine höhere UN-Einkommensklasse aufgerückt ist. Ende 2029 – im Falle eines weiteren Aufschubs Ende 2032 – würde Bangladesch aus der EBA-Gruppe ausscheiden und nur noch unter das Standard-APS fallen. Dort gelten geringere Zollvorteile und strengere Ursprungsregeln. Vor allem aber würde Bangladesch bei Bekleidung voraussichtlich sofort graduiert. Auch APS+ wäre kein einfacher Ausweg: Die Hürden sind hoch, zudem würden Bangladesch auch dort die neuen Textil-Safeguards drohen.

Freihandelsabkommen verändern Beschaffungsgefüge

Indien und Indonesien sind heute noch durch das APS begünstigt, wobei Indien im Textilbereich aufgrund seiner Exportstärke keine Präferenzen mehr erhält. Freihandelsabkommen mit der EU werden die beiden Länder bald aus dem APS herausführen. In beiden Abkommen ist für die meisten Textil- und Bekleidungswaren die sofortige bilaterale Abschaffung der Zölle vorgesehen. Für die im APS verbleibenden Länder steigt durch den Austritt der beiden Textilriesen der Graduierungsdruck.

Beschaffung strategisch neu bewerten

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung fallen Zollvorteile nicht automatisch weg. Graduierungen erfolgen auf Basis mehrjähriger Handelsdaten und durch gesonderte Entscheidungen der EU-Kommission. Dennoch verändert der neue Rahmen bereits heute die Kalkulation. Bei Bekleidung liegen die regulären EU-Zölle meist bei 12 %. Ein Wechsel von Nullzoll auf Regelzoll kann Margen und Standortentscheidungen empfindlich treffen. Die heutigen APS-Vorzugszölle sind keine verlässliche Konstante mehr. Wer Lieferketten finanziell bewertet, darf nicht nur Preise und Kapazitäten vergleichen, sondern muss auch Zollrisiken, Ursprungskalkulationen und Dokumentationspflichten einpreisen.