Zweite NAP-Befragung instrumentalisiert für ein Lieferkettengesetz?

Zweite NAP-Befragung instrumentalisiert für ein Lieferkettengesetz?
Die zweite Befragungsrunde im Zuge des NAP-Monitorings ist zu Ende. Erneut wurden zweifelhafte Auswertungsmethoden angewendet. Das verzerrt das Ergebnis zuungunsten der Unternehmen. Umso mehr droht ein LIeferkettengesetz....

Am 29. Mai 2020 endete die verlängerte Rückmeldefrist für Unternehmen zur zweiten Befragungsrunde des NAP-Monitorings. Von den 2.200 vom Konsortium angeschriebenen Unternehmen haben sich 596 beteiligt . Da zur Sicherung der Repräsentativität 363 valide Antworten nötig waren, wurde das erforderliche Quorum erreicht.

Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass die vollständige Auswertung in der zweiten Septemberhälfte 2020 veröffentlicht werden soll. Es ist aber davon auszugehen, dass bereits in nächster Zeit Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen werden. Bei der ersten Befragungsrunde wurden 16,7% bis 18,6% teilnehmende Unternehmen als “Erfüller” eingestuft.

Für die zweite Befragungsrunde wendet das Konsortium unter Federführung von Ernst & Young die gleichen problematischen Messmethoden wie bei der ersten Befragungsrunde an. So muss ein Unternehmen weiterhin alle Fragen inklusive Unterpunkten richtig beantworten, um als Erfüller eingestuft zu werden. Bei Comply-or-Explain wird weiterhin, statt einer einfachen Erklärung, die “Durchführung einer äquivalenten Maßnahme” gefordert.

Vor dem Hintergrund der angewendeten Messmethoden ist es daher sehr wahrscheinlich, dass das erforderliche 50%-Quorum erneut nicht erreicht und das Ergebnis somit „nicht compliant“ lauten wird. Aus Sicht von Gesamtmasche bietet ein solches Umfrageergebnis aufgrund zweifelhafter Analysemethoden keine valide Grundlage oder Rechtfertigung für die Einführung eines nationalen oder europäischen Lieferkettengesetzes.

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