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Brexit: Neue Zollbürokratie und Genehmigungspflichten
02.03.2018
Phase Zwei der Brexit-Verhandlungen hat begonnen. Es geht um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Wie lässt sich eine Übergangsphase gestalten? Neue Bürokratie ist vorprogra

Gleich zwei Themen sind aktuell: einerseits wird über eine Übergangsphase verhandelt, die eine abrupte Beendigung der Mitgliedschaft abwenden soll, andererseits geht es um die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die eigentlichen Austrittsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Auch hier müssen noch konkretere Ergebnisse erzielt werden, insbesondere bei der Frage der Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland.

Falls das Vereinigte Königreich (VK) die EU ohne Austrittsabkommen verlässt, wird Unionsrecht dort schon ab 30. März 2019 nicht mehr anwendbar sein. Das VK wird dann zum Drittland. Selbst wenn eine wirtschaftsfreundliche Vereinbarung zum Warenverkehr getroffen werden kann und keine Zölle anfallen, ist das VK dann kein Teilnehmer des Binnenmarkts mehr. Folglich werden Zollformalitäten notwendig. Gleichzeitig benötigen Unternehmen künftig für bestimmte Waren, die sie in das VK ausführen möchten, eine Genehmigung. Hiervon sind im Textilbereich z. B. z. B. Waren für militärische Einsatzzwecke und Dual-Use-Waren betroffen.

Bild: © Elionas2 / PIXABAY.COM

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