Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
 
Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten im Einzelhandel auf den Weg gebracht.

Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer (0,05 mm) sollen künftig verboten werden. Davon betroffen sind auch sog. „Bio-Plastiktüten“, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Kartoffel- oder Maisstärke hergestellt sind. Ausnahmen gibt es für die dünnen „Hemdchenbeutel“. Der Verbrauch von „schweren“ Plastiktüten hat sich in Deutschland von 2016 bis 2018 fast halbiert – von 45 auf 24 Stück. Dass sie nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, dürfte ein wichtiger Grund sein. Mit dem Verbot erteilt die Umweltministerin marktwirtschaftlich orientierten Lösungen jedoch eine klare Absage. Wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist das Ziel „Null Plastik per Dekret“ nicht. Kunststofftragetaschen für das Einkaufen werden häufig mehrfach benutzt. In Deutschland verhindern umfangreiche Sammelsysteme für Leichtverpackungen und Restmüll effektiv deren Eintrag in die Umwelt. Vor dem Inkrafttreten muss das Plastiktütenverbot den restlichen gesetzgeberischen Weg durch Bundestag und Bundesrat gehen. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung schätzt die derzeitigen Lagerbestände auf über 200 Mio. leichte Plastiktüten.

Foto: © Gert Altmann, pixabay
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