Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

 
 
Bild: © Alexander Kliem - pixabay.com
 
Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz
11.06.2021
Am 11. Juni hat der Bundestag das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formalie. Trotz Nachbesserungen droht der deutschen Industrie ein Bürokratiemonster

Für die Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie gehören die Einhaltung der Menschenrechte und weltweit höchste Umwelt- und Sozialstandards zum unternehmerischen Handeln. Das Lieferkettengesetz bleibt gleichwohl trotz aller Nachbesserungen ein Fehler. Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer der deutschen Textil- und Modeindustrie:

„Wer dem Publikum erzählt, mit dem Lieferkettengesetz die Welt besser zu machen, streut den Menschen Sand in die Augen. In Wahrheit ist die angeblich weiße Weste Lieferkettengesetz nämlich ausgerechnet für diejenigen ein schwarzer Tag, die Menschenrechte und faire Umwelt- und Sozialstandards ernst nehmen. Sie bekommen jetzt ein weiteres Bürokratiemonstrum aufgedrückt, das ihre internationale Konkurrenz nicht hat. Der deutsche Gesetzgeber schwächt damit ausgerechnet die Unternehmen, die in Deutschland Steuern zahlen, ausbilden, für Arbeitsplätze und Wertschöpfung sorgen. Alle gesetzlichen Auflagen werden im realen Leben von den Großen an die Kleinen durchgereicht. Mit Klugheit hat dies nichts zu tun. Es schadet ausgerechnet den mittelständischen Herstellern, die jeden Tag nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit machen.“

Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab 2024 gelten die Pflichten auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Faktisch sind auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen – und das nicht erst ab 2023:

Große Kunden reichen Verpflichtungen an ihre Lieferanten durch, ob groß oder klein. So verlangt es das Gesetz. Viele große Händler stellen sich schon heute auf die Neuerungen ein und machen umfassende Pflichten zur Vorbedingung für einen Liefervertrag. Berichts- und Dokumentationspflichten stehen dabei im Mittelpunkt, und nicht etwa tatsächliche Verbesserungen bei Lieferanten in Entwicklungsländern. So haben selbst Firmen mit komplett deutschen Lieferketten gewaltigen Zusatzaufwand zu leisten, ohne dass daraus ein Nutzen zu beobachten ist.

Trotz der Entschärfung beim Thema Haftung bleiben durch schwammige Formulierungen Risiken zusätzlicher zivilrechtlicher Haftungstatbestände, auch hinsichtlich mittelbarer Lieferanten, bestehen. So heißt es in der Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundesrats, “dass der Gesetzentwurf entgegen verschiedener Äußerungen der Bundesregierung zu einer weitreichenden zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen und Geschäftsleitungen für Sorgfaltspflichtverletzungen in der gesamten Lieferkette führen wird.”

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beängstigend weitreichende Befugnisse. Die Behörde sammelt und bewertet nicht etwa nur Berichte. Sie erhält umfassende Rechte und Befungisse, u. a. Betretens- und Einsichtsrechte, Auskunfts- und Herausgabepflichten, Untersuchungs- und Beschlagnahmebefugnisse oder das Laden von Personen. 

Bild: © Alexander Kliem – pixabay.com

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