Nun ist es amtlich: Viskose ist kein Plastik

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
 
Nun ist es amtlich: Viskose ist kein Plastik
Update: Am 7. Juni 2021 wurde die Leitlinie nach Art. 12 der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht und stellt darin eindeutig klar: Viskose ist kein Plastik.

Noch Ende 2020 plante die EU-Kommision Viskosefasern und Zellulose-Regenerate der Einwegskunststoffrichtline (Single-Use Plastics Directive, SUPD) zu unterwerfen. Dies hätte bedeutet, dass völlig unbedenkliche und nachhaltig erzeugte Zellulosefaser-Produkte, auf wie Hygienetücher, Tücher oder Beutel mit Auflagen oder Verboten konfroniert worden wären. Auch nachwachsende Ressourcen wären dadurch sinnloserweise in ein falsches Licht geraten.

Die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Leitlinie stellt nun eindeutig klar: Viskose ist kein Plastik und ein langwieriger Diskurs mit der EU-Kommission konnte so erfolgreich beendet werden.

Ende gut, alles gut?

Ob tatsächlich alle offenen Fragestellungen in der praktischen Anwendung der Leitlinie, insbesondere hinsichtlich nationaler Umsetzung bleibt offen. Denn die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren.

Weitere Informationen und Hintergrundpapiere können im Mitgliederbereich abgerufen werden.

Foto: © Kelly Sikkema – unsplash

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