Keine Umsatzsteuer für Spenden von Schutzausrüstung

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com
 
Keine Umsatzsteuer für Spenden von Schutzausrüstung
03.04.2020
Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen.

Dies haben Bund und Länder beschlossen, um vorbildliches Engagement unbürokratisch zu unterstützen. Die Sonderregelung soll ab sofort und bis Jahresende gelten. «Wir unterstützen all jene, die sich solidarisch gegen diese Krise stemmen», erklärte Finanzminister Olaf Scholz. «Ich baue darauf, dass die Spendenbereitschaft der Unternehmen jetzt noch weiter zunimmt.»

Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt. Normalerweise müssen Unternehmen für Sachspenden dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtig sind.

Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com

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