KI-Omnibus: vorläufige Trilogeinigung Bild ©: mohamed-nohassi-unsplash

KI-Omnibus: vorläufige Trilogeinigung

Der KI-Omnibus soll die Umsetzung der EU-KI-Verordnung für Unternehmen erleichtern und soll soll 1. August 2026 in Kraft treten.

Anfang Mai 2026 haben die Unterhändler des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (EP) eine vorläufige Trilogeinigung über den Kommissionsvorschlag zur Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Omnibus) erzielt.

Der KI-Omnibus soll die Umsetzung der EU-KI-Verordnung für Unternehmen erleichtern, unter anderem durch klarere Anforderungen an KI-Kompetenz, längere Fristen für Hochrisiko-KI und erweiterte Entlastungen für KMU und Small Mid-Caps. Der KI-Omnibus soll am 1. August 2026 in Kraft treten.

Aus Unternehmenssicht sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • KI-Kompetenz: Die Neufassung des Art. 4 der KI-Verordnung (KI-VO) stellt klar, dass Arbeitgeber lediglich angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen müssen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau ist gemäß Art. 4 Abs. 1 des vorläufigen Textes ausdrücklich nicht mehr zu gewährleisten.
  • Fristverlängerungen für Hochrisiko-KI: Vorschriften für eigenständige KI-Systeme wie etwa KI‑gestützte Bewerber‑Screening‑Tools gelten ab Dezember 2027. In Produkte eingebettete KI-Systeme wie z. B. Helme mit eingebauter KI zur Gefahrenerkennung unterliegen ab August 2028 der KI-VO.
  • Entlastungen für Unternehmen: KMU-Erleichterungen werden auch auf „Small Mid-Caps“ ausgedehnt.
  • Klarere Abgrenzung zu sektoralen Vorschriften: Überschneidungen zwischen der KI-VO und branchenspezifischen Vorschriften (wie etwa Maschinen- oder Medizinprodukterecht) sollen besser vermieden werden. In diesen Fällen wird die Anwendung der KI-VO eingeschränkt. Leitlinien der Kommission sowie Durchführungsrechtsakte sollen eine widerspruchsfreie Anwendung sicherstellen und den zusätzlichen Umsetzungsaufwand für Unternehmen möglichst geringhalten.
  • Governance und Aufsicht: Die Zuständigkeiten zwischen dem EU AI Office und den nationalen Aufsichtsbehörden werden klarer abgegrenzt, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu fördern. So soll für mehr Rechtssicherheit und effizientere Verfahren für Unternehmen gesorgt werden.

 

Die Einigung ist aus grundsätzlich positiv zu bewerten, da sie die komplexe KI‑Verordnung schrittweise praxistauglicher macht. Besonders wichtig sind die Klarstellungen zu den KI-Kompetenzen von Beschäftigten, die rechtliche Risiken für Unternehmen begrenzen, sowie die verlängerten Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI. Auch die Ausweitung von Erleichterungen auf weitere Unternehmensgruppen und die klarere Abgrenzung zu sektoralen Vorschriften können Bürokratie abbauen und die Umsetzung erleichtern. Dennoch bleibt der EU-KI-Rechtsrahmen auch nach den Omnibus-Änderungen anspruchsvoll und hemmt weiterhin den breiten KI-Einsatz in Unternehmen. Entscheidend ist daher, dass Leitlinien und Durchführungsrechtsakte zeitnah vorgelegt werden und eine kohärente, möglichst bürokratiearme Anwendung sicherstellen.

Nächste Schritte: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter II (AStV II) hat das Verhandlungsergebnis in seiner Sitzung am 13. Mai 2026 gebilligt. Die zuständigen EP‑Ausschüsse werden am 2. Juni 2026 und das Plenum des EP in der darauffolgenden Plenarwoche im Juni über das Ergebnis abstimmen. Der KI-Omnibus soll wie geplant am 1. August 2026 in Kraft treten.