Loi AGEC in Frankreich: Pflicht zu Abfall-Präventionsplänen Textil bis Ende Juli

FORSCHUNG, TECHNIK & UMWELT
 
 
Bild: Refashion
 
Loi AGEC in Frankreich: Pflicht zu Abfall-Präventionsplänen Textil bis Ende Juli
14.07.2023
Das französische Anti-Abfall-Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die bei einen französischen Herstellerzusammenschluss Mitglied sind, zur Erstellung und Umsetzung eines Abfallpräventions- und Ökodesign-Plans.

Das französische Anti-Abfall-Gesetz AGEC verstärkt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Es verpflichtet alle Unternehmen, die bei einen französischen Herstellerzusammenschluss Mitglied sind, zur Erstellung und Umsetzung eines Abfallpräventions- und Ökodesign-Plans.

Abgabefrist bei ReFashion bis 31. Juli

Darin müssen Hersteller mindestens jeweils ein Ziel für die drei vom AGEC-Gesetz vorgegebenen Achsen – Reduce, Reuse, Recycle – angeben. Die Abgabefristen für die einzelnen EPR-Bereiche endet bei CITEO (Bereich Haushaltsverpackungen) am 15. Oktober, bei ReFashion (Textil) bereits am 31. Juli 2023. Der Plan ist alle 5 Jahre zu erstellen und hat eine Bilanz des vorherigen Plans zu enthalten. Inverkehrbringer, die keinen Plan erstellen oder ihn nicht rechtzeitig abgeben, müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Unternehmen können ihren Präventionsplan über ihre Konten bei den Herstellerzusammenschlüssen erstellen. Der Plan kann individuell oder kollektiv konzipiert sein. CITEO und ReFashion halten Templates für kollektive Pläne vor. Die Wahl eines individuellen Plans ermöglicht es, personalisierte Ziele zu formulieren.

EPR-Registrierungsnummer und Info-Triman

Bereits 2022 wurde durch das AGEC-Gesetz die EPR-Registrierungsnummer „identifiant unique“ verpflichtend eingeführt. Für jeden EPR-Bereich werden unterschiedliche EPR-Registrierungsnummern vergeben. Die EPR-Registrierungsnummer muss in den allgemeinen Verkaufsbedingungen oder alternativ einem Vertragsdokument sowie der Internetseite ausgewiesen werden. Ausländische Lieferanten, die Ihre Produkte über Onlinehandel in Frankreich vertreiben, sind zur Verpackungsrücknahme verpflichtet und müssen die Verkaufs- und Versandverpackungen melden. 2021 wurde die Kennzeichnungspflicht mit dem Info-Triman-Logo für den EPR-Bereich Haushaltsverpackungen eingeführt. Seit 1. Februar 2023 besteht im EPR-Bereich Textilien die Kennzeichnungspflicht mit dem Info-Triman. Zum 31. Juli 2023 endet die Übergangsfrist für sog. Altwaren, d. h. ab 1. August 2023 sind sämtliche in Frankreich verkaufte Textilien entsprechend zu kennzeichnen.

 

 

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