Neues Verpackungsgesetz in Kraft

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Neues Verpackungsgesetz in Kraft
Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung weitreichende neue Regeln. Ein wesentliches Element ist die neue „Zentrale Stelle“ mit dem Verpackungsregister LUCID. Klar ist: es wird teurer.

Bei LUCID müssen sich alle “Verpackungsbefüller” registrieren. Ansonsten droht ein Vertriebsverbot. Im Rahmen der Neuregelung müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Die doppelte Kontrolle durch die Zentrale Stelle und das Duale System soll sicherstellen, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen.

Ein Gesetz zu Verpackungen gibt es in Deutschland bereits seit 1993: Wer Verpackungen mit Ware befüllt oder nach Deutschland einführt, muss auch die Entsorgung finanzieren. Für private Endverbraucher-Verpackungen geschieht das traditionell über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die das Recycling organisieren. Nach Meinung des Gesetzgebers gab es zu viele Trittbrettfahrer und es fehlte der „finanzielle Anreiz“, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten. Nach Angaben des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung haben bisher schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der Unternehmen die Kosten für die Verwertung der Verkaufsverpackungen umgangen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird.“ Was die Ministerin nicht sagt, ist dass vielerlei gesetzliche Auflagen z. B. zur Hygiene erst zu zusätzlichem Müll führen. Auch das Thema Verbraucheraufklärung hat für die Politik offenbar keine Priorität.

Wie funktioniert das Verpackungsregister?
Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden. Ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, ob Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können.

Bis heute haben sich 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert. Das sind bereits 70.000 Unternehmen mehr als bisher bei den dualen Systemen. Es gibt keinerlei Bagatellgrenzen – weder hinsichtlich der Unternehmensgröße noch hinsichtlich der anfallenden Verpackungsmengen.

Die Zentrale Stelle hat neue Standards erarbeitet, zu denen ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“ gehören. Mithilfe dieser Standards preisen die dualen Systeme ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte ein.

Bild: © Alexandra H. / pixelio.de

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