Sanktionen für Luxusgüter Bild: © Alexey Hulsov - pixabay.com

Sanktionen für Luxusgüter

Die EU erlässt weitere Sanktionen gegen Russland. Dazu gehört das Verbot der Ausfuhr von "Luxusgütern", darunter auch Bekleidung und Schuhe ab 300 Euro. Auch die WTO-Meistbegünstigung fällt.
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Die EU hat ein viertes Sanktionspaket gegen Russland verhängt. Die Maßnahmen wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind per sofort gültig: Sie umfassen vor allem weitere Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie „Luxusgüter“. 

EU: Mode über 300 Euro ist Luxusgut

Als Luxusgüter gelten praktisch alle Artikel aus den Bereichen Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, außerdem Teppiche und zahlreiche Artikel für den Sport, sofern diese Güter einen Warenwert von 300,– Euro pro Stück überschreiten. In diesem Fall verbietet die jetzt in Kraft getretene Durchführungsverordnung, die „Luxusgüter“ unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot gemäß Absatz 1 für „Luxusgüter“, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt.

Über das Verbot für die Belieferung mit Luxusgütern wurde ein Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatlichen Unternehmen verhängt. Auch die Bereitstellung von Kreditbewertungsdiensten und des Zugangs zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Kreditbewertungsaktivitäten für russische natürliche oder juristische Personen ist fortan verboten. Die Listen der betreffenden Personenlisten wurden erweitert. Neuinvestitionen im russischen Energiesektor sind ab sofort untersagt. Zudem wurden umfassende Ausfuhrbeschränkung für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft erlassen. Sanktionen gibt es ebenfalls gegen wichtige Oligarchen und weitere Personen, die die Kreml-Version der Ereignisse in der Ukraine verbreiten oder Schlüsselunternehmen in den Bereichen Luftfahrt, Militär und Dual-Use-, Schiffs- und Maschinenbau vorantreiben.

WTO-Meistbegünstigungsklausel für Russland ausgesetzt

Die  Handelsbeschränkungen stehen im Zusammenhang mit einer plurilateralen Erklärung der EU, der USA und anderer WTO-Mitglieder, die ihre Sicherheitsinteressen auch durch die Aussetzung von Handelszugeständnissen wahren wollen. Hierzu gehört z. B. die Aussetzung der Meistbegünstigung nach WTO-Recht (MFN) gegenüber Russland. Die MFN-Aussetzung bedeutet, dass sich Länder bei Importen nicht mehr an ihre WTO-Verpflichtung halten, alle Drittstaaten gleich zu behandeln und somit auch den gleichen Zollsatz zu erheben. Somit kann Russland höheren Zöllen und Einfuhrverboten ausgesetzt werden.

Die EU will jedoch keine höheren Zölle einführen, sondern durch Sanktionen wie das Verbot der Ein- oder Ausfuhr von Waren eine „effektivere“ Lösung finden. Außerdem setzt sich die EU dafür ein, den Beitrittsprozess von Belarus beim WTO-Beitrittsprozess auszusetzen.