Schutz der Verbraucher vor fehlerhaften Produkten

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
Bild: © S. Herrmann und F. Richter - pixabay.com
 
Schutz der Verbraucher vor fehlerhaften Produkten
16.04.2024
Rat und Europäisches Parlament sind sich einig: Verbraucher müssen künftig nicht mehr beweisen, dass ein Produkt fehlerhaft war. Stattdessen müssen Unternehmen bei Schadenersatzklagen Beweise vorlegen.

Das Europäische Parlament billigte im März 2024 die mit dem Rat erzielte Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Der Rat muss noch förmlich zustimmen.

Während der Kläger normalerweise beweisen müsste, dass das Produkt fehlerhaft war, kann ein Gericht nun davon ausgehen, dass es fehlerhaft ist, insbesondere in den technisch und wissenschaftlich komplexesten Fällen. Das Gericht kann das Unternehmen auch anweisen, die „notwendigen und verhältnismäßigen“ Beweise offenzulegen, um den Opfern von Schäden bei ihren Schadenersatzansprüchen zu helfen. Es muss immer ein in der EU ansässiges Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Dies gilt auch für Produkte, die online außerhalb der EU gekauft wurden.

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