Strompreispaket enthält Licht und Schatten für den energieintensiven industriellen Mittelstand

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
Bild: analogicus - pixabay.com
 
Strompreispaket enthält Licht und Schatten für den energieintensiven industriellen Mittelstand
10.11.2023
Das Strompreispaket, auf das sich die Bundesregierung am 9. November nach langem Ringen geeinigt hat, enthält für den industriellen Mittelstand sowohl Licht als auch Schatten.

Aus Sicht der Textil- und Bekleidungsbranche ist die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz sehr zu begrüßen.

Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie: „Es ist überfällig, die Stromsteuer auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz zu senken. Genau das haben wir zusammen mit anderen mittelständischen Industriebranchen immer wieder in die Diskussion eingebracht. Damit ist auch die drohende Streichung des für die Unternehmen so wichtigen Spitzenausgleichs erledigt. Es gibt aber auch viel Schatten in der heute endlich bekannt gewordenen Einigung.“

Aus Sicht vom Gesamtverband textil+mode kann die geplante Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte durchaus helfen, ist aber mit Blick auf die zukünftige Entwicklung bei den Netzentgelten und insbesondere auch die Situation bei den Verteilnetzentgelten nicht ausreichend. Auch die geplanten Fortschreibungen und leichten Verbesserungen bei der Strompreiskompensation helfen den meisten Unternehmen des energieintensiven industriellen Mittelstands nicht, denn diese profitieren nicht von der Strompreiskompensation.

Hauptgeschäftsführer Mazura: „Damit ist das Pflänzchen „Brückenstrompreis“ leider bereits verkümmert, bevor es überhaupt das Licht der Welt erblickt hat. Die Unternehmen des energieintensiven industriellen Mittelstands bleiben damit den teilweise unvorhergesehenen Schwankungen der europäischen Strombörsen weiterhin ausgeliefert. Eine Situation, die wesentliche Wettbewerber in der Welt so nicht kennen.“

Details im Mitgliederbereich.

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