Die Karten im internationalen Textilhandel werden neu gemischt. Ab 1. Januar 2027 gilt in der EU ein neues Allgemeines Präferenzschema (APS) für Entwicklungsländer für den Zeitraum 2027 bis 2036.
Neue Risiken im weltweiten Textilhandel: Seit 1. Juli 2026 gewährt die EU US-Waren die 2025 vereinbarte Zollfreiheit. Auf US-Seite steht die Umsetzung noch aus. Ein kritischer Stichtag ist der 24. Juli 2026.
Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU auf zahlreiche Industriegüter mit Ursprung in den USA keinen Zoll mehr. Die Umsetzung durch die USA steht aber noch aus.
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Leichtbautechnologien können sich bis 10. Juli 2026 für ein neues Verbundprojekt Japan im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundes bewerben.
Am 22. Juni 2026 hat die EU-Kommission das neue Allgemeine Präferenzschema für Entwicklungsländer 2027-2036 veröffentlicht. Das APS regelt Zollvorteile für Waren aus zahlreichen Staaten. Textil steht im Fokus.
Die Debatte über den EU-US-Zoll-Deal greift oft zu kurz. Für Textil und Bekleidung können die geplanten 15 Prozent sogar günstiger sein als die aktuelle Lage.
Auf der afrikanischen Branchenleitmesse ASFW vom 12.-15. November in Addis Abeba können deutsche Firmen auch in diesem Jahr wieder von einem German Pavilion profitieren. Die Anmeldung ist bis 3. August möglich.
Mit den Änderungen der Durchführungsverordnung zum Zollkodex will die EU ihren Zoll digitaler und effizienter machen. U. a. führt sie Mitte 2028 neuartige Lieferantenerklärungen ein.
Ab dem 1. Januar 2027 greift die reformierte APS-Verordnung der EU mit voller Härte. Die neuen EU-Zollschranken dürften bisherige Beschaffungskonzepte ins Wanken bringen.