Risiko Carbon Leakage Bild: © Gerd Altmann - pixabay.com

Risiko Carbon Leakage

Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes eine „Carbon Leakage“-Verordnung erarbeitet. Eine wirkliche Entlastung ist sie nicht.

Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat das Bundesumweltministerium eine Verordnung „zum Schutz des Mittelstands“ ausgearbeitet, die noch 2020 vom Kabinett beschlossen werden soll. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die vom 1. Januar an geltende nationale CO2-Abgabe mittelständische Unternehmen nicht über Gebühr belastet. Der Preis für CO2 wird von 10 auf 25 Euro pro Tonne steigen.

Beihilfen sollen die Zusatzkosten aus dem nationalen Emissionshandel ausgleichen. Ohne Kompensation besteht die Gefahr, dass Betriebe im internationalen Wettbewerb nicht bestehen können – oder ins Ausland abwandern und dort unverändert viel CO2 ausstoßen („Carbon Leakage“). Das Ministerium geht davon aus, dass von der vorgeschlagene Verordnung 1.500 bis 2.000 Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren könnten. Das sind natürlich längst nicht alle betroffenen Firmen. Dazu kommt, dass die Unternehmen nicht die Kompensation nicht frei verwenden dürfen, sondern in CO2-Minderung und Energieeffizienz investieren müssen.

Eine vorübergehende Verringerung des CO2-Preises von 25 auf 10 Euro je Tonne oder pauschale Erleichterungen ab Inkrafttreten am 1. Januar 2021 soll es aber nicht geben. Das stehe nicht in Einklang mit nationalen und europäischen Beihilferegeln. Stattdessen werden Unternehmen sofort zur Kasse gebeten. Eine Erstattung zwischen 65 und 95 Prozent ist erst im Folgejahr vorgesehen. Die Vorabzahlungen werden den industriellen Mittelstand durch die Corona-Krise extrem belasten. Umso mehr besteht die Gefahr von Insolvenzen.

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