SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der BAuA

RECHT & WIRTSCHAFT
 
 
 
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der BAuA

Am 20. August 2020 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 24, S. 484 ff.) veröffentlicht.

Durch diese Veröffentlichung erhält die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen nun die sog. „Vermutungswirkung“. Die Arbeitsschutzregel ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar: https://bit.ly/331uAQe.

Im Wesentlichen stellt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel eine Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsstandards vom April 2020 dar. Daher ist es empfehlenswert, die im Betrieb umgesetzten Maßnahmen und die Gefährdungsbeurteilung zu SARS-CoV-2 im Hinblick auf diese Konkretisierungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Um die Überprüfung zu erleichtern, hat der Verband der deutschen Heimtextilien-Industrie die Konkretisierungen kompakt in Form einer Checkliste zusammengefasst, die interessierten Mitgliedern zur Verfügung steht.

Vielen Dank an dieser Stelle an Heimtex!

 

 Bild: © Miroslava Chrienova – pixabay.com

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