Leitlinien zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) veröffentlicht
Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, weder auf dem EU-Markt bereitgestellt noch aus der EU exportiert werden.
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